Ich empfehle hier immer den Gang zum Kfz-Gutachter. Im Gegensatz zur Werkstatt erstellt er nicht nur eine Reparaturkostenkalkulation sondern ermittelt auch eine Wertminderung und den Nutzungsausfall.
Sein Gutachten dient zur Beweissicherung und ist vor Gericht belastbar.
Leistungen
Unfalltipps
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Informationen
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KFZ Gutachten
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Wissenswertes
Kfz-Gutachter oder Werkstatt?
Gegnerische Versicherung schlägt einen Gutachter vor. Muss ich den akzeptieren?
NEIN!
Für Sie als Geschädigten besteht im Haftpflichtschadensfall die freie Wahl für einen neutralen und unabhängigen Gutachter.
Im Kaskoschadensfall müssen Sie einen von der Versicherung benannten Gutachter akzeptieren.
Wer bezahlt den Kostenvoranschlag oder das Gutachten?
Die Kosten für Ihren Schadengutachter trägt die gegnerische Versicherung entsprechend der Schuldverteilung.
Das Gleiche gilt auch für Ihren Rechtsbeistand.
Sie brauchen bei mir auch bei einer Teilschuld keine Angst haben auf Kosten für die Gutachtenerstellung sitzen zu bleiben.
Habe ich immer Recht auf einen freien Kfz-Gutachter?
Als Geschädigter im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie immer das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl, der zur Beweissicherung und Schadenbegutachtung bestellt werden kann. Selbst bei einer eventuellen Teilschuld müssen Sie nicht den Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Kfz-Sachverständigenbüro
Ihr neutraler und unabhängiger Partner für Schäden und Bewertungen rund um Ihr Fahrzeug.
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