Kostenvoranschlag:

  • Auf Wunsch erstelle ich für Sie einen Kostenvoranschlag, welcher auf die Reparaturkostenkalkulation begrenzt ist.
  • Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist zu entscheiden, ob ein Gutachten oder lediglich eine Reparaturkostenkalkulation, bzw. ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben wird (Bagatellschaden).
  • Ich berate Sie gerne und kostenlos bei der Entscheidung für oder gegen einen Kostenvoranschlag.
  • Sie müssen nicht dem Rat der gegnerischen Versicherung folgen einen Kostenvoranschlag in einer Wertstatt einzuholen und den Verlust einer Ihnen möglicherweise zustehenden merkantilen Wertminderung zu riskieren.

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Kfz-Sachverständigenbüro

Martin Sommer

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