Oldtimer- / Youngtimer-Wertgutachten:

Begeisterung, Geldanlage oder beides?
Es gibt verschiedene Beweggründe für den Erwerb eines Klassikers.
Einen Klassiker zu fahren bedeutet hauptsächlich Leidenschaft und Emotionen für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

Dabei geht es nicht darum möglichst komfortabel von A nach B zu gelangen sondern um den Genuss der Rückmeldungen Ihres Fahrzeuges mit allen Sinnen. (Gehör, Geruch, Tastsinn,…)
Und sich dabei schließlich in einem Fahrzeug zu befinden, mit welchem man Erinnerungen an schöne vergangene Zeiten verbindet oder welches eine besondere Bedeutung für den Besitzer hat.

Neben der Leidenschaft für klassische Fahrzeuge kann eine Geldanlage ein weiterer Grund für den Erwerb eines Klassikers sein.

Wozu ein Wertgutachten?

Wer sich einen solchen Traum wahrmacht, der möchte den Wert seines Klassikers auch absichern.
Im Schadensfall benötigen Sie einen Nachweis über den Wert Ihres Fahrzeuges im unverschuldeten Schadensfall gegenüber der gegnerischen Versicherung (Haftpflichtfall), bzw. im selbst verschuldeten Schadensfall gegenüber Ihrer eigenen Versicherung (Kaskofall).

 

Ihre Versicherung benötigt den Wert Ihres Fahrzeuges in der Regel zur Einstufung und Beitragsermittlung sowie als Beleg für die Existenz des Fahrzeuges.

Bis zu einem Wert von ca. 80.000 Euro reicht in vielen Fällen (abhängig von Ihrer Versicherung) die Erstellung eines Kurzgutachtens nach dem äußeren Anschein.

Für Fahrzeuge mit einem höheren Wert ist in der Regel ein ausführliches Wertgutachten erforderlich, welches das Fahrzeug in seinen einzelnen Baugruppen detaillierter beschreibt und ausführlicher dokumentiert. Das ausführliche Wertgutachten bildet auch eine ausgezeichnete Grundlage und Argumentationshilfe für den Fall, dass Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen.

Welcher Wert wird ermittelt?

Bei den Werten, welche für Ihren Klassiker ermittelt werden, unterscheidet man zwischen dem Marktwert, dem Wiederbeschaffungswert und dem Wiederherstellungswert.

Marktwert

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Achtung: Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich! Im Schadenfall wird andernfalls nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt, auch wenn dieser durch die bei Oldtimern übliche Wertsteigerung nicht mehr aktuell und deutlich zu niedrig ist. (Unterversicherung). Die Fahrzeugbewertung sollte daher spätestens alle 2 Jahre aktualisiert werden.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.

Wie wird der Wert ermittelt?

Basis für beide Arten von Gutachten ist die Zustandsnote.

Ich ermittle die Zustandsnote indem ich die einzelnen Baugruppen Ihres Klassiker nach einem standardisierten Notensystem bewerte.

In Abstimmung mit meinem Partner Classic Analytics lege ich dann den aktuellen Markt- und Wiederbeschaffungswert fest. Dabei werden neben der Marktbeobachtung ggf. auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen und Auktionsergebnisse zur Wertbildung herangezogen.
Unter Umständen kann sich auch eine besondere Historie (bekannte Persönlichkeiten als Vorbesitzer oder historische Rennerfolge) positiv auf den Wert Ihres Fahrzeuges auswirken.

Ich empfehle eine Aktualisierung der Fahrzeugbewertung alle 2 Jahre aufgrund möglicher Wertsteigerungen.

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Martin Sommer

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